Steuerberater Blitzlicht 04-2019 Veröffentlicht am Montag, der 8. April 2019Montag, der 8. April 2019 von Administrator Steuerberater Blitzlicht 04-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2019. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2019 und Mai 2019 Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB Ridlerstr. 33, 80339 München (im Gebäude des ADAC-Service-Centers) +49 (0)89 59976793 kanzlei@kanzlei-fahn.de