Steuerberater Blitzlicht 04-2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat April 2019.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2019 und Mai 2019
  • Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
  • Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
  • Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
  • Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter
  • Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
  • Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
  • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer
  • Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
  • Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei
  • Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador
  • Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB

Ridlerstr. 33, 80339 München (im Gebäude des ADAC-Service-Centers)

+49 (0)89 59976793